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title: "Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen – Unterposition 847410"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 84](https://zollhub.de/code/84/) > [8474](https://zollhub.de/code/8474/) > 847410

# Unterposition 847410 – Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 847410 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8474 („Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 84** – Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und Mechanische Geräte; Teile Davon
  - **Position 8474** – Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand
    - **Unterposition 847410** – Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 847410

847410 steht in Position 8474 „Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [847420](https://zollhub.de/code/847420/) | Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen | – |
| [847431](https://zollhub.de/code/847431/) | Beton- und Mörtelmischmaschinen | – |
| [847432](https://zollhub.de/code/847432/) | Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen | – |
| [847439](https://zollhub.de/code/847439/) | andere | – |
| [847480](https://zollhub.de/code/847480/) | andere Maschinen und Apparate |  |
| [847490](https://zollhub.de/code/847490/) | Teile |  |

## Häufige Fragen zu 847410

### Wofür steht die Zolltarifnummer 847410?

847410 bezeichnet „Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8474 („Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### In welcher Maßeinheit wird 847410 angemeldet?

Für 847410 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 847410 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

847410 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8474 („Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 847410 erfasst speziell „Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 847410?

Die Einreihung 847410 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
