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title: "Quecksilberoxidelemente und -batterien – Unterposition 850630"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 85](https://zollhub.de/code/85/) > [8506](https://zollhub.de/code/8506/) > 850630

# Unterposition 850630 – Quecksilberoxidelemente und -batterien

Gültig seit 01.01.1996

Die Zolltarifnummer 850630 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8506 („Elektrische Primärelemente und Primärbatterien“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 85** – Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte
  - **Position 8506** – Elektrische Primärelemente und Primärbatterien
    - **Unterposition 850630** – Quecksilberoxidelemente und -batterien

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 4,7% | Stück |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Import control of mercury | Alle Drittländer | Die Ausfuhr und Einfuhr der in Anhang II der Verordnung (EU) 2017/852 aufgeführten mit Quecksilber versetzten Produkte sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/852 verboten. Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die folgenden mit Quecksilber versetzten Produkte: a) für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrliche Produkte; b) Produkte für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung als Referenzstandard. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control of mercury | Alle Drittländer | Regulation 0852/17 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 850630

850630 steht in Position 8506 „Elektrische Primärelemente und Primärbatterien“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [850610](https://zollhub.de/code/850610/) | Mangandioxidelemente und -batterien |  |
| [850640](https://zollhub.de/code/850640/) | Silberoxidelemente und -batterien | 4,7% |
| [850650](https://zollhub.de/code/850650/) | Lithiumelemente und -batterien |  |
| [850660](https://zollhub.de/code/850660/) | Luft-Zink-Elemente und -Batterien | 4,7% |
| [850680](https://zollhub.de/code/850680/) | andere Primärelemente und Primärbatterien |  |
| [850690](https://zollhub.de/code/850690/) | Teile | 4,7% |

## Häufige Fragen zu 850630

### Wofür steht die Zolltarifnummer 850630?

850630 bezeichnet „Quecksilberoxidelemente und -batterien“, eine Einreihung innerhalb der Position 8506 („Elektrische Primärelemente und Primärbatterien“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 850630 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 12 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 850630 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Japan u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 850630?

Für 850630 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 850630 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 850630 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 850630 angemeldet?

Für 850630 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 850630 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

850630 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8506 („Elektrische Primärelemente und Primärbatterien“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 850630 erfasst speziell „Quecksilberoxidelemente und -batterien“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 850630?

Die Einreihung 850630 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
