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title: "münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten – KN-Code 85192010"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 85](https://zollhub.de/code/85/) > [8519](https://zollhub.de/code/8519/) > [851920](https://zollhub.de/code/851920/) > 85192010

# KN-Code 85192010 – münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten

Gültig seit 01.01.2007

Die Zolltarifnummer 85192010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8519 („Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 85** – Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte
  - **Position 8519** – Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
    - **Unterposition 851920** – Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden
      - **KN-Code 85192010** – münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 6% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| APS - Allgemeine Regelung | 2,5% | Regulation 0978/12 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 0% | Decision 0753/20 |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

## Ähnliche KN-Codes zu 85192010

85192010 steht in Unterposition 851920 „Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [85192091](https://zollhub.de/code/85192091/) | mit Laserabnehmersystem | 9,5% |
| [85192099](https://zollhub.de/code/85192099/) | andere |  |

## Häufige Fragen zu 85192010

### Wofür steht die Zolltarifnummer 85192010?

85192010 bezeichnet „münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten“, eine Einreihung innerhalb der Position 8519 („Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 85192010 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Japan, Singapur, Ukraine u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06, Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 85192010 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Japan, Singapur, Ukraine u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 85192010 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 85192010 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 85192010 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 85192010 angemeldet?

Für 85192010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 85192010 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

85192010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 851920 („Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 85192010 erfasst speziell „münz- oder markenbetätigte Schallplatten-Musikautomaten“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 85192010?

Die Einreihung 85192010 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
