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title: "Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät – Unterposition 852560"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 85](https://zollhub.de/code/85/) > [8525](https://zollhub.de/code/8525/) > 852560

# Unterposition 852560 – Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

Gültig seit 01.01.2007

Die Zolltarifnummer 852560 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8525 („Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 85** – Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte
  - **Position 8525** – Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte
    - **Unterposition 852560** – Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 852560

852560 steht in Position 8525 „Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [852550](https://zollhub.de/code/852550/) | Sendegeräte | 0% |
| [852581](https://zollhub.de/code/852581/) | Hochgeschwindigkeits-Erzeugnisse gemäß der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel | 0% |
| [852582](https://zollhub.de/code/852582/) | andere, strahlungsfeste oder strahlungsresistente Erzeugnisse gemäß der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel | 0% |
| [852583](https://zollhub.de/code/852583/) | andere Nachtsicht-Erzeugnisse gemäß der Unterpositions-Anmerkung 3 zu diesem Kapitel | 0% |
| [852589](https://zollhub.de/code/852589/) | andere | 0% |

## Häufige Fragen zu 852560

### Wofür steht die Zolltarifnummer 852560?

852560 bezeichnet „Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät“, eine Einreihung innerhalb der Position 8525 („Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 852560 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1549/06, Regulation 2658/87 und Regulation 1509/17.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 852560?

Für 852560 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 852560 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 852560 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 852560 angemeldet?

Für 852560 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 852560 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

852560 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8525 („Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 852560 erfasst speziell „Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 852560?

Die Einreihung 852560 ist im TARIC seit dem 01.01.2007 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
