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title: "andere – Unterposition 853949"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 85](https://zollhub.de/code/85/) > [8539](https://zollhub.de/code/8539/) > 853949

# Unterposition 853949 – andere

Gültig seit 01.01.1996

Die Zolltarifnummer 853949 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8539 („Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 85** – Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte
  - **Position 8539** – Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)
    - **Unterposition 853949** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 2,7% | Stück |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Serbien | 0% | Decision 0490/13 |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle | Russische Föderation | Es ist verboten, die in Anhang XXI aufgeführten Güter, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ermöglichen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.  In Bezug auf die in Anhang XXI Teil B aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätz 1 nicht für die Erfüllung – bis zum 8. Januar 2023 – von Verträgen, die vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen. Abweichend von den Absätz 1 können die zuständigen Behörden den Kauf, die Einfuhr oder die Weitergabe der in Anhang XXI aufgeführten Güter oder die Bereitstellung damit verbundener technischer und finanzieller Hilfe unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für Folgendes erforderlich ist: die Einrichtung und den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung.  VERORDNUNG (EU) 833/2014  - Artikel 3i (VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES) |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien | Regulation 0697/13 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 853949

853949 steht in Position 8539 „Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [853910](https://zollhub.de/code/853910/) | innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) |  |
| [853921](https://zollhub.de/code/853921/) | Wolfram-Halogen-Glühlampen |  |
| [853922](https://zollhub.de/code/853922/) | andere, mit einer Leistung von 200 W oder weniger und für eine Spannung von mehr als 100 V |  |
| [853929](https://zollhub.de/code/853929/) | andere |  |
| [853931](https://zollhub.de/code/853931/) | Glühkathoden-Leuchtstofflampen |  |
| [853932](https://zollhub.de/code/853932/) | Quecksilber- oder Natriumdampflampen; Halogen-Metalldampflampen |  |
| [853939](https://zollhub.de/code/853939/) | andere |  |
| [853941](https://zollhub.de/code/853941/) | Bogenlampen | 2,7% |
| [853951](https://zollhub.de/code/853951/) | Leuchtdiodenmodule (LED-Module) | 2,7% |
| [853952](https://zollhub.de/code/853952/) | Leuchtdiodenlampen (LED-Lampen) | 3,7% |
| [853990](https://zollhub.de/code/853990/) | Teile |  |

## Häufige Fragen zu 853949

### Wofür steht die Zolltarifnummer 853949?

853949 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8539 („Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 853949 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98, Regulation 2658/87, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 853949 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 853949?

Für 853949 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 853949 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 853949 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.

### In welcher Maßeinheit wird 853949 angemeldet?

Für 853949 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 853949 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

853949 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8539 („Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen; Leuchtdiodenlichtquellen (LED-Lichtquellen)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 853949 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 853949?

Die Einreihung 853949 ist im TARIC seit dem 01.01.1996 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
