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title: "Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren – KN-Code 85491190"
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> [Abschnitt XVI](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 85](https://zollhub.de/code/85/) > [8549](https://zollhub.de/code/8549/) > [854911](https://zollhub.de/code/854911/) > 85491190

# KN-Code 85491190 – Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren

Gültig seit 01.01.2022

Die Zolltarifnummer 85491190 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8549 („Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 85** – Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und Andere Elektrotechnische Waren, Teile Davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für Diese Geräte
  - **Position 8549** – Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten
    - **Unterposition 854911** – Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren; ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren
      - **KN-Code 85491190** – Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control - Waste | OECD | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 85491190

85491190 steht in Unterposition 854911 „Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren; ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [85491110](https://zollhub.de/code/85491110/) | ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren | 2,6% |

## Häufige Fragen zu 85491190

### Wofür steht die Zolltarifnummer 85491190?

85491190 bezeichnet „Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren“, eine Einreihung innerhalb der Position 8549 („Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten“) im Abschnitt XVI („Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 85491190 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Neuseeland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Decision 0244/24 und Regulation 1013/06.

### Aus welchen Ländern kann 85491190 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 85491190?

Für 85491190 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 85491190 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Australien, Chile, Island, Israel u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 85491190 angemeldet?

Für 85491190 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 85491190 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

85491190 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 854911 („Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren; ausgebrauchte Blei-Akkumulatoren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 85491190 erfasst speziell „Abfälle und Schrott von Blei-Akkumulatoren“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 85491190?

Die Einreihung 85491190 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
