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title: "Gleiskettenzugmaschinen – Unterposition 870130"
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> [Abschnitt XVII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 87](https://zollhub.de/code/87/) > [8701](https://zollhub.de/code/8701/) > 870130

# Unterposition 870130 – Gleiskettenzugmaschinen

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 870130 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8701 („Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 87** – Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör
  - **Position 8701** – Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)
    - **Unterposition 870130** – Gleiskettenzugmaschinen

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 0% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Libyen | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.; Mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.; Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert, um zur Abwehr von Angreifern Stromstöße abgeben zu können.; Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden, einschließlich Baumaschinen mit ballistischem Schutz.; Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und/oder inhaftierten Personen.; Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen.; Bestandteile der in den Nummern 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, besonders konstruiert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen. (siehe den Anhang der entsprechenden Gesetzgebung mit der Liste der Geräte, die zur internen Repression verwendet werden könnten)  Anmerkung 1: Nummer 3 erfasst nicht Fahrzeuge, die besonders konstruiert sind für Zwecke der Brandbekämpfung. Anmerkung 2: In Nummer 3.5 schließt der Begriff „Fahrzeuge“ Anhänger ein. |
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Weißrußland | Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden.  (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1) |
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control on restricted goods and technologies | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0264/12 |
| Export control on restricted goods and technologies | Libyen | Regulation 0044/16 |
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar | Regulation 0401/13 |
| Export control on restricted goods and technologies | Simbabwe | Regulation 0284/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Venezuela | Regulation 2063/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Simbabwe | Regulation 0384/26 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Import/export restriction - Common Military List (CML) goods | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 870130

870130 steht in Position 8701 „Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [870110](https://zollhub.de/code/870110/) | Einachsschlepper | 3% |
| [870121](https://zollhub.de/code/870121/) | ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) |  |
| [870122](https://zollhub.de/code/870122/) | mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben |  |
| [870123](https://zollhub.de/code/870123/) | mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben |  |
| [870124](https://zollhub.de/code/870124/) | ausschließlich mit Elektromotor angetrieben |  |
| [870129](https://zollhub.de/code/870129/) | andere | 16% |
| [870191](https://zollhub.de/code/870191/) | 18 kW oder weniger |  |
| [870192](https://zollhub.de/code/870192/) | mehr als 18 kW bis 37 kW |  |
| [870193](https://zollhub.de/code/870193/) | mehr als 37 kW bis 75 kW |  |
| [870194](https://zollhub.de/code/870194/) | mehr als 75 kW bis 130 kW |  |
| [870195](https://zollhub.de/code/870195/) | mehr als 130 kW |  |

## Häufige Fragen zu 870130

### Wofür steht die Zolltarifnummer 870130?

870130 bezeichnet „Gleiskettenzugmaschinen“, eine Einreihung innerhalb der Position 8701 („Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 870130 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Japan und Neuseeland hinterlegt. Als „Import/export restriction - Common Military List (CML) goods“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1031/08, Decision 1907/18, Decision 0244/24 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 870130 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Japan und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 870130?

Für 870130 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 870130 angemeldet?

Für 870130 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 870130 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

870130 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8701 („Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 870130 erfasst speziell „Gleiskettenzugmaschinen“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 870130?

Die Einreihung 870130 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
