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title: "gebraucht – KN-Code 87044399"
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> [Abschnitt XVII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 87](https://zollhub.de/code/87/) > [8704](https://zollhub.de/code/8704/) > [870443](https://zollhub.de/code/870443/) > 87044399

# KN-Code 87044399 – gebraucht

Gültig seit 01.01.2022

Die Zolltarifnummer 87044399 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 22%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 87** – Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör
  - **Position 8704** – Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
    - **Unterposition 870443** – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t
      - **KN-Code 87044399** – gebraucht

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 22% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| APS - Allgemeine Regelung | 15,4% | Regulation 0978/12 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 2,7% | Decision 0753/20 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Iran (Islamische Republik) | In Anhang III (MG-Fußnoten) sind die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien, aufgeführt (VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012); Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind (Artikel 4a, Artikel 4c VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012): Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union oder jeden sonstigen Artikel mit oder ohne Ursprung in der Union, bei dem ein Mitgliedstaat festgestellt hat, dass er zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnte, unmittelbar oder mittelbar an iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in Iran unmittelbar oder mittelbar aus Iran zu erwerben, einzuführen oder zu befördern.; M12A2 |
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet. |
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Weißrußland | Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden.  (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1) |
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control | Simbabwe | Regulation 0384/26 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Import/export restriction - Common Military List (CML) goods | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 87044399

87044399 steht in Unterposition 870443 „mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [87044310](https://zollhub.de/code/87044310/) | ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt | 3,5% |
| [87044391](https://zollhub.de/code/87044391/) | neu | 22% |

## Häufige Fragen zu 87044399

### Wofür steht die Zolltarifnummer 87044399?

87044399 bezeichnet „gebraucht“, eine Einreihung innerhalb der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 87044399 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Japan, Kanada u. a. hinterlegt. Als „Import/export restriction - Common Military List (CML) goods“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Decision 0037/17, Regulation 0978/12 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 87044399 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Japan, Kanada u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 87044399?

Für 87044399 sind 4 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 87044399 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 87044399 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 87044399 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 87044399 angemeldet?

Für 87044399 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 87044399 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

87044399 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 870443 („mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 87044399 erfasst speziell „gebraucht“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 87044399?

Die Einreihung 87044399 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
