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title: "andere – Unterposition 870490"
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> [Abschnitt XVII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 87](https://zollhub.de/code/87/) > [8704](https://zollhub.de/code/8704/) > 870490

# Unterposition 870490 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 870490 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 87** – Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör
  - **Position 8704** – Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren
    - **Unterposition 870490** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 10% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | Decision 0037/17 |
| | ↳ U088 – Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | |
| Albanien | 0% | Decision 0332/09 |
| APS - Allgemeine Regelung | 6,5% | Regulation 0978/12 |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | Decision 0474/08 |
| Japan | 0% | Decision 1907/18 |
| Kanada | 0% | Decision 0037/17 |
| Kosovo | 0% | Decision 0342/16 |
| Montenegro | 0% | Decision 0224/10 |
| Neuseeland | 0% | Decision 0244/24 |
| Nordmazedonien | 0% | Decision 0239/04 |
| Peru | 0% | Decision 0735/12 |
| Serbien | 0% | Decision 0036/10 |
| Singapur | 0% | Decision 1875/19 |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | Decision 0265/11 |
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |
| Vietnam | 1,2% | Decision 0753/20 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Weißrußland | Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden.  (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1) |
| Einfuhrkontrolle – Abfall | ERGA OMNES | Die in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.; Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfälle unterliegen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 derselben Verordnung, sofern die verbrachte Abfallmenge mehr als 20 kg beträgt.; Wenn die in Anhang III aufgeführten Abfälle (grüne Liste) bestimmte gefährliche Eigenschaften aufweisen, werden die einschlägigen Bestimmungen so angewandt, als wären diese Abfälle in Anhang IV (gelbe Liste) aufgeführt (siehe Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).; Abfälle, die ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmt sind (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), um ihre physikalischen oder chemischen Eigenschaften zu prüfen oder ihre Eignung für Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zu ermitteln, unterliegt nicht dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung. Stattdessen sind die Verfahrensvorschriften der allgemeinen Informationspflichten anzuwenden (Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006). Die von der Ausnahmeregelung gedeckte Abfallmenge der ausdrücklich zur Laboranalyse bestimmten Abfälle bemisst sich nach der Mindestmenge, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Analyse in jedem Einzelfall notwendig ist, und darf 25 kg nicht übersteigen. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Simbabwe | Regulation 0384/26 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Import/export restriction - Common Military List (CML) goods | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control - Waste | Alle Drittländer | Regulation 1013/06 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 870490

870490 steht in Position 8704 „Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“. Auf derselben Ebene liegen 12 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [870410](https://zollhub.de/code/870410/) | Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt |  |
| [870421](https://zollhub.de/code/870421/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger |  |
| [870422](https://zollhub.de/code/870422/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t |  |
| [870423](https://zollhub.de/code/870423/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t |  |
| [870431](https://zollhub.de/code/870431/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger |  |
| [870432](https://zollhub.de/code/870432/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t |  |
| [870441](https://zollhub.de/code/870441/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger |  |
| [870442](https://zollhub.de/code/870442/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t |  |
| [870443](https://zollhub.de/code/870443/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 20 t |  |
| [870451](https://zollhub.de/code/870451/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger |  |
| [870452](https://zollhub.de/code/870452/) | mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t |  |
| [870460](https://zollhub.de/code/870460/) | andere, ausschließlich mit Elektromotor angetrieben | 1E+1% |

## Häufige Fragen zu 870490

### Wofür steht die Zolltarifnummer 870490?

870490 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 870490 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 16 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Import/export restriction - Common Military List (CML) goods“ ist eine Maßnahme für Russische Föderation hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 870490 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 870490?

Für 870490 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 870490 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 870490 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 870490 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indien.

### In welcher Maßeinheit wird 870490 angemeldet?

Für 870490 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 870490 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

870490 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8704 („Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 870490 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 870490?

Die Einreihung 870490 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
