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title: "Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung – Unterposition 871620"
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> [Abschnitt XVII](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 87](https://zollhub.de/code/87/) > [8716](https://zollhub.de/code/8716/) > 871620

# Unterposition 871620 – Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 871620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 8716 („Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 87** – Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und Andere Nicht Schienengebundene Landfahrzeuge, Teile Davon und Zubehör
  - **Position 8716** – Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
    - **Unterposition 871620** – Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 2,7% | Stück |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 871620

871620 steht in Position 8716 „Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“. Auf derselben Ebene liegen 6 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [871610](https://zollhub.de/code/871610/) | Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen |  |
| [871631](https://zollhub.de/code/871631/) | Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau | 2,7% |
| [871639](https://zollhub.de/code/871639/) | andere |  |
| [871640](https://zollhub.de/code/871640/) | andere Anhänger und Sattelanhänger | 2,7% |
| [871680](https://zollhub.de/code/871680/) | andere Fahrzeuge | 1,7% |
| [871690](https://zollhub.de/code/871690/) | Teile |  |

## Häufige Fragen zu 871620

### Wofür steht die Zolltarifnummer 871620?

871620 bezeichnet „Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung“, eine Einreihung innerhalb der Position 8716 („Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“) im Abschnitt XVII („Beförderungsmittel“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 871620 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98.

### In welcher Maßeinheit wird 871620 angemeldet?

Für 871620 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.

### Wie grenzt sich 871620 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

871620 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 8716 („Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 871620 erfasst speziell „Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 871620?

Die Einreihung 871620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
