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title: "andere – Unterposition 930390"
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> [Abschnitt XIX](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 93](https://zollhub.de/code/93/) > [9303](https://zollhub.de/code/9303/) > 930390

# Unterposition 930390 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 930390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9303 („Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 93** – Waffen und Munition; Teile Davon und Zubehör
  - **Position 9303** – Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)
    - **Unterposition 930390** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

### Schiffe und Bohrplattformen

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| ERGA OMNES | 0% | Regulation 2658/87 |
| | ↳ C990 – Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Libyen | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.; Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden. (Siehe TM 637); Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am 9. Februar 2015 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) (2015/C 129/01). |
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Weißrußland | Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden.  (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1) |
| Einfuhrkontrolle | Libyen | Artikel 3a  Es ist untersagt, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführten Güter und Technologien sowie Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar oder mittelbar aus Libyen einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Libyens haben. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export authorization | Russische Föderation | Regulation 1485/24 |
| Restriction on export | Alle Drittländer | Regulation 0258/12 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Goods for torture and repression, export restriction | Alle Drittländer | Regulation 0125/19 |
| Export control on restricted goods and technologies | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0264/12 |
| Export control on restricted goods and technologies | Libyen | Regulation 0044/16 |
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar | Regulation 0401/13 |
| Export control on restricted goods and technologies | Simbabwe | Regulation 0284/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien | Regulation 0036/12 |
| Export control on restricted goods and technologies | Venezuela | Regulation 2063/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Haiti | Regulation 2309/22 |
| Export control | Libyen | Regulation 0813/25 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control | Zentralafrikanische Republik | Regulation 0224/14 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 930390

930390 steht in Position 9303 „Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)“. Auf derselben Ebene liegen 3 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [930310](https://zollhub.de/code/930310/) | Vorderlader | – |
| [930320](https://zollhub.de/code/930320/) | andere Jagd- und Sportgewehre mit mindestens einem glatten Lauf |  |
| [930330](https://zollhub.de/code/930330/) | andere Jagd- und Sportgewehre | – |

## Häufige Fragen zu 930390

### Wofür steht die Zolltarifnummer 930390?

930390 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9303 („Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)“) im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 930390 hinterlegt?

Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2658/87, Decision 0295/14, Regulation 0044/16 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 930390 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 930390?

Für 930390 sind 3 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Nachweise oder Dokumente sind für die Einfuhr von 930390 relevant?

Je nach Maßnahme und Ursprung können für 930390 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 930390 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ceuta und Melilla.

### In welcher Maßeinheit wird 930390 angemeldet?

Für 930390 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 930390 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

930390 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9303 („Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird (z. B. Jagd- und Sportgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere nur Leuchtraketen abfeuernde Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate und Leinenschießgeräte)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 930390 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 930390?

Die Einreihung 930390 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
