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title: "andere – KN-Code 93069090"
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> [Abschnitt XIX](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 93](https://zollhub.de/code/93/) > [9306](https://zollhub.de/code/9306/) > [930690](https://zollhub.de/code/930690/) > 93069090

# KN-Code 93069090 – andere

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 93069090 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9306 („Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XIX („Waffen und Munition“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 2,7%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 93** – Waffen und Munition; Teile Davon und Zubehör
  - **Position 9306** – Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
    - **Unterposition 930690** – andere
      - **KN-Code 93069090** – andere

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

| Zollsatz | Ergänzende Einheit |
|----------|--------------------|
| 2,7% | – |

### Präferenzzollsätze

| Ursprung | Zollsatz | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Ukraine | 0% | Decision 0295/14 |

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Iran (Islamische Republik) | In Anhang III (MG-Fußnoten) sind die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien, aufgeführt (VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012); Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind (Artikel 4a, Artikel 4c VERORDNUNG (EU) Nr. 267/2012): Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union oder jeden sonstigen Artikel mit oder ohne Ursprung in der Union, bei dem ein Mitgliedstaat festgestellt hat, dass er zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnte, unmittelbar oder mittelbar an iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. Es ist verboten, die in Anhang III aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in Iran unmittelbar oder mittelbar aus Iran zu erwerben, einzuführen oder zu befördern.; M6C2; M3A8; M2A1b; M2A1a, M20A1a |
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Libyen | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.; Munition, besonders konstruiert für die in Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür (siehe den Anhang der entsprechenden Gesetzgebung mit der Liste der Geräte, die zur internen Repression verwendet werden könnten); Bomben und Granaten, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden. (Siehe TM 637); Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (vom Rat am 9. Februar 2015 angenommen) (vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern erfasste Ausrüstung) (2015/C 129/01). |
| Einfuhrkontrolle – beschränkte Güter und Technologien | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet. |
| Einfuhrkontrolle – Fluorsicherheit | Weißrußland | Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden.  (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1) |
| Einfuhrkontrolle | Libyen | Artikel 3a  Es ist untersagt, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführten Güter und Technologien sowie Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar oder mittelbar aus Libyen einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Libyens haben. |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export prohibition | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export authorization | Russische Föderation | Regulation 1485/24 |
| Restriction on export | Alle Drittländer | Regulation 0258/12 |
| Restriction on export | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0267/12 |
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer | Regulation 2003/25 |
| Goods for torture and repression, export restriction | Alle Drittländer | Regulation 0125/19 |
| Export control | Russische Föderation | Regulation 0833/14 |
| Export control on restricted goods and technologies | Iran (Islamische Republik) | Regulation 0264/12 |
| Export control on restricted goods and technologies | Libyen | Regulation 0044/16 |
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar | Regulation 0401/13 |
| Export control on restricted goods and technologies | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) | Regulation 1509/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Simbabwe | Regulation 0284/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien | Regulation 0036/12 |
| Export control on restricted goods and technologies | Venezuela | Regulation 2063/17 |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Weißrußland | Regulation 0765/06 |
| Export control | Haiti | Regulation 2309/22 |
| Export control | Libyen | Regulation 0813/25 |
| Export control | Zentralafrikanische Republik | Regulation 0224/14 |
| Export control | Alle Drittländer | Regulation 0833/14 |
| Export control | Alle Drittländer | Regulation 0765/06 |

## Ähnliche KN-Codes zu 93069090

93069090 steht in Unterposition 930690 „andere“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung | MFN-Zoll |
|------|--------------|----------|
| [93069010](https://zollhub.de/code/93069010/) | zu Kriegszwecken | 1,7% |

## Häufige Fragen zu 93069090

### Wofür steht die Zolltarifnummer 93069090?

93069090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9306 („Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen“) im Abschnitt XIX („Waffen und Munition“).

### Welche Einfuhrabgaben sind für 93069090 hinterlegt?

Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Ukraine hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16, Decision 0295/14, Regulation 0267/12 u. a.

### Aus welchen Ländern kann 93069090 zollbegünstigt eingeführt werden?

Für Waren mit Ursprung Ukraine sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 93069090?

Für 93069090 sind 5 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### Welche Länder sind von Einfuhrmaßnahmen für 93069090 ausgenommen?

Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Australien, Ceuta, Island, Japan u. a.

### In welcher Maßeinheit wird 93069090 angemeldet?

Für 93069090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Wie grenzt sich 93069090 von ähnlichen Zolltarifnummern ab?

93069090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 930690 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 93069090 erfasst speziell „andere“.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 93069090?

Die Einreihung 93069090 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
