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title: "Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln – Unterposition 961620"
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> [Abschnitt XX](https://zollhub.de/code/) > [Kapitel 96](https://zollhub.de/code/96/) > [9616](https://zollhub.de/code/9616/) > 961620

# Unterposition 961620 – Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 961620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9616 („Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).

### Einordnung im Zolltarif

- **Kapitel 96** – Verschiedene Waren
  - **Position 9616** – Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln
    - **Unterposition 961620** – Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln

## Einfuhr

### Zollsatz (Meistbegünstigung)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

### Einfuhrkontrollen

| Maßnahme | Ursprung | Fußnoten |
|----------|----------|----------|
| Einfuhrkontrolle – CITES | ERGA OMNES | Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen. |
| Import control on cat and dog fur | ERGA OMNES | Das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft ist verboten (siehe Artikel 3, Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). |

## Ausfuhr

### Ausfuhrmaßnahmen

| Maßnahme | Ursprung | Rechtsgrundlage |
|----------|----------|-----------------|
| Export control - CITES | Alle Drittländer | Regulation 0966/23 |
| Export control on cat and dog fur | Alle Drittländer | Regulation 1523/07 |

## Ähnliche Unterpositionen zu 961620

961620 steht in Position 9616 „Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

| Code | Beschreibung |
|------|--------------|
| [961610](https://zollhub.de/code/961610/) | Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür |

## Häufige Fragen zu 961620

### Wofür steht die Zolltarifnummer 961620?

961620 bezeichnet „Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln“, eine Einreihung innerhalb der Position 9616 („Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).

### Gibt es Einfuhrbeschränkungen für 961620?

Für 961620 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.

### In welcher Maßeinheit wird 961620 angemeldet?

Für 961620 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.

### Seit wann gilt die Zolltarifnummer 961620?

Die Einreihung 961620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
