Kapitel 01LEBENDE TIERE
Gültig seit 31.12.1971
LEBENDE TIERE
Die Zolltarifnummer 01 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Kapitel bündelt 01 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 11,5 %.
Positionen
Häufige Fragen zu 01
01 bezeichnet „Lebende Tiere“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
01 umfasst 6 Untercodes, darunter „Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend“, „Rinder, lebend“ und „Schweine, lebend“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 11,5 %.
Die Einreihung 01 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.