Zolltarifnummer 0202309080anderes
Gültig seit 01.07.1996
Die Zolltarifnummer 0202309080 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0202 („Fleisch von Rindern, gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Kanada | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| N864Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle – CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0202309080 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 0202309080
0202309080 steht in KN-Code 02023090 „anderes“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0202309011 | von Bisons |
| 0202309015 | anderes |
| 0202309041 | von Bisons |
| 0202309042 | anderes |
| 0202309043 | von Bisons |
| 0202309044 | anderes |
| 0202309045 | von Bisons |
| 0202309046 | anderes |
| 0202309047 | von Bisons |
| 0202309048 | anderes |
| 0202309070 | zur Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 1602 10, 1602 50 31 bzw. 1602 50 95, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45 und mindestens 20 GHT mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 GHT des Gesamtnettogewichts ausmachen; die Erzeugnisse sind einer Hitzebehandlung zu unterziehen, die ausreicht, um das Eiweiß im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren, so dass dieses, wenn es an der dicksten Stelle durchgeschnitten wird, an der Schnittstelle keine Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweist (A-Erzeugnisse) |
| 0202309075 | zur Herstellung anderer Erzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Unterpositionen ex 0210 20, 0210 99 51, 0210 99 90, 1602 50 10 und 1602 90 61 (B-Erzeugnisse) |
Häufige Fragen zu 0202309080
0202309080 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 0202 („Fleisch von Rindern, gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Kanada hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 094281. Rechtsgrundlage: Regulation 0761/20 und Regulation 0966/23.
Für Waren mit Ursprung Kanada sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0202309080 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0202309080 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM, Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM und Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier erforderlich sein.
Für 0202309080 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0202309080 ist einer von 14 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 02023090 („anderes“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0202309080 erfasst speziell „anderes“.
Die Einreihung 0202309080 ist im TARIC seit dem 01.07.1996 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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