Unterposition 020319anderes

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 020319 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0203 („Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 020319 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
02031911Vorderteile und Teile davon
02031913Kotelettstränge und Teile davon
02031915Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon
02031955ohne Knochen
02031959anderes
02031990anderes

Ähnliche Unterpositionen zu 020319

020319 steht in Position 0203 „Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
020311ganze oder halbe Tierkörper
020312Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
020321ganze oder halbe Tierkörper
020322Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen
020329anderes

Häufige Fragen zu 020319

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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