KN-Code 02074599andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 02074599 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0207 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 18,70 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Japan | 0% | |
| Kanada | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Mexiko | 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 4,67 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 2,34 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Chile | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 02074599 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche KN-Codes zu 02074599
02074599 steht in Unterposition 020745 „andere, gefroren“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 02074510 | ohne Knochen |
| 02074521 | Hälften oder Viertel |
| 02074531 | ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen |
| 02074541 | Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Sterze oder Flügelspitzen |
| 02074551 | Brüste und Teile davon |
| 02074561 | Schenkel und Teile davon |
| 02074571 | Entenrümpfe |
| 02074581 | andere |
| 02074593 | Fettlebern |
| 02074595 | andere |
Häufige Fragen zu 02074599
02074599 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0207 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 14 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Chile, Peru und Ukraine hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091946, 097221 und 094273. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 02074599 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Für 02074599 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02074599 ist einer von 11 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020745 („andere, gefroren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02074599 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 02074599 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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