Zolltarifnummer 0301998575Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 0301998575 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0301 („Fische, lebend“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 12,5% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Montenegro | 0% | |
| Serbien | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: ERGA OMNES
Jeder Menge Großaugenthun mit Ursprung in den Geltungsbereichen der ICCAT-Konvention oder des IOTC-Übereinkommens (Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1984/2003) oder des IATTC-Übereinkommens (Artikel 23 der Verordnung (EU) 2021/56), die in das Gebiet der Union eingeführt oder in ein Drittland wiederausgeführt wird (entweder nach einer Einfuhr in die Union oder einer Wiederausfuhr aus einem Drittland), ist ein statistisches Dokument oder eine Wiederausfuhrbescheinigung beizufügen. Liegt das statistische Dokument oder die Wiederausfuhrbescheinigung nicht vor, so ist die Einfuhr von Großaugenthun in das Gebiet der Union untersagt. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 und Artikel 23 der Verordnung (EU) 2021/56 gilt diese Vorschrift jedoch nicht für Großaugenthun, der von Wadenfischern oder Angelfischern (mit Köder) gefangen und hauptsächlich an die Konservenfabriken in den Geltungsbereichen des IOTC-Übereinkommens und der ICCAT-Konvention geliefert wird.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0301998575 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0301998575
0301998575 bezeichnet „Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0301 („Fische, lebend“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Israel u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0332/09, Regulation 0978/12, Decision 0474/08 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Israel u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0301998575 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0301998575 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 0301998575 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0301998575 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 03019985 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0301998575 erfasst speziell „Großaugen-Thunfisch (Thunnus obesus)“.
Die Einreihung 0301998575 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.