Zolltarifnummer 0302118011als ganze Fische (mit Kopf), auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1,2 kg oder weniger; ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
Gültig seit 07.11.2014
Die Zolltarifnummer 0302118011 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Färöer | 0% |
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0302118011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0302118011
0302118011 bezeichnet „als ganze Fische (mit Kopf), auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1,2 kg oder weniger; ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Färöer hinterlegt. Als „Endgültiger Ausgleichszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Anti-Dumping/Ausgleichszoll — Statistik“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090671. Rechtsgrundlage: Regulation 2471/99, Regulation 2118/25 und Regulation 1036/16.
Für Waren mit Ursprung Färöer sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Türkei.
Für 0302118011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0302118011 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 03021180 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0302118011 erfasst speziell „als ganze Fische (mit Kopf), auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1,2 kg oder weniger; ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger“.
Die Einreihung 0302118011 ist im TARIC seit dem 07.11.2014 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.