KN-Code 03022910Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)
Gültig seit 01.01.1990
Die Zolltarifnummer 03022910 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 03022910 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 03022910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 03022910
03022910 bezeichnet „Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Für 03022910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
03022910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030229 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 03022910 erfasst speziell „Scheefschnut bzw. Flügelbutt (Lepidorhombus spp.)“.
Die Einreihung 03022910 ist im TARIC seit dem 01.01.1990 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.