Unterposition 030244Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 030244 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030244 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0302440010 | Makrelen (Scomber scombrus) |
| 0302440090 | andere |
Häufige Fragen zu 030244
030244 bezeichnet „Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
030244 umfasst 2 Untercodes, darunter „Makrelen (Scomber scombrus)“ und „andere“.
Die Einreihung 030244 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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