Unterposition 030283Zahnfische (Dissostichus spp.)

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 030283 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 15%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

15%

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung5,2%
Bosnien und Herzegowina0%
Chile0%
Europäischer Wirtschaftsraum4,5%
Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Japan7,5%
Kanada0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Neuseeland0%
Nordmazedonien0%
Peru0%
Serbien0%
Südafrika0%
Südkorea (Republik Korea)0%
Türkei0%
Ukraine0%
Vietnam0%
Norwegen0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle – Lebensmittelsicherheit

    Herkunft: ERGA OMNES

    Die Einfuhr von Dissostichus spp. wird untersagt, wenn der betreffenden Partie kein Fangdokument beigefügt ist.

  • Control on illegal, unreported and unregulated fishing

    Herkunft: Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren

    Die Republik Trinidad und Tobago, Kamerun, Das Königreich Kambodscha, St. Vincent und die Grenadinen und die Union der Komoren werden von der Europäischen Kommission als nichtkooperierende Drittländer bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei betrachtet. Gemäß Artikel 38 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates (ABl. L 286) sind die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Fängen von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines nichtkooperierenden Landes führen, sowie die Ausfuhr in solche Länder verboten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesem Verbot ausgenommenen Fischereierzeugnisse.

Ähnliche Unterpositionen zu 030283

030283 steht in Position 0302 „Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“. Auf derselben Ebene liegen 44 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
030211Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)
030213Pazifischer Lachs (Oncorhynchus nerka, Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus)
030214Atlantischer Lachs (Salmo salar) und Donaulachs (Hucho hucho)
030219andere
030221Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides, Hippoglossus hippoglossus, Hippoglossus stenolepis)
030222Schollen oder Goldbutt (Pleuronectes platessa)
030223Seezungen (Solea spp.)
030224Steinbutt (Psetta maxima)
030229andere
030231Weißer Thun (Thunnus alalunga)
030232Gelbflossenthun (Thunnus albacares)
030233Echter Bonito (Katsuwonus pelamis)

Alle 44 Einträge in Position 0302 „Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“ ansehen →

Häufige Fragen zu 030283

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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