KN-Code 03028590andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 03028590 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 15%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 5,2% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 4,5% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 03028590 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 03028590
03028590 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 11 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090721. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01, Decision 0332/09, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 03028590 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 03028590 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
03028590 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030285 („Meerbrassen (Sparidae)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 03028590 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 03028590 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.