Unterposition 030289andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 030289 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030289 insgesamt 9 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 22 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 030289
030289 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
030289 umfasst 9 Untercodes, darunter „Süßwasserfische“, „zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 22 %.
Die Einreihung 030289 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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