Zolltarifnummer 0302990020Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 0302990020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Norwegen | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0302990020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0302990020
0302990020 bezeichnet „Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090724. Rechtsgrundlage: Regulation 1607/18.
Für Waren mit Ursprung Norwegen sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0302990020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0302990020 ist einer von 15 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030299 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0302990020 erfasst speziell „Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)“.
Die Einreihung 0302990020 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.