Unterposition 030339andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 030339 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030339 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 7,5 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 030339
030339 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
030339 umfasst 4 Untercodes, darunter „Flundern (Platichthys flesus)“, „Fische der Gattung Rhombosolea“ und „Fische der Arten Pelotreis flavilatus und Peltorhamphus novaezelandiae“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 7,5 %.
Die Einreihung 030339 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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