KN-Code 03034518anderer
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 03034518 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 22%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 18,5% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 6,6% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Japan | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: ERGA OMNES
Jedem Los von Rotem Thun, das in das Unionsgebiet eingeführt oder aus dem Unionsgebiet aus- oder wiederausgeführt wird, ist ein BCD oder, falls anwendbar, eine ICCAT-Umsetzerklärung oder eine validierte Wiederausfuhrbescheinigung für Roten Thun (BFTRC) beizufügen. Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, ist die Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr verboten.
Control on illegal, unreported and unregulated fishing
Herkunft: Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren
Die Republik Trinidad und Tobago, Kamerun, Das Königreich Kambodscha, St. Vincent und die Grenadinen und die Union der Komoren werden von der Europäischen Kommission als nichtkooperierende Drittländer bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei betrachtet. Gemäß Artikel 38 Absätze 1 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates (ABl. L 286) sind die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Fängen von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines nichtkooperierenden Landes führen, sowie die Ausfuhr in solche Länder verboten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesem Verbot ausgenommenen Fischereierzeugnisse.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Alle Drittländer |
| Control on illegal, unreported and unregulated fishing | Staaten, die nicht bei der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei kooperieren |
Häufige Fragen zu 03034518
03034518 bezeichnet „anderer“, eine Einreihung innerhalb der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Japan, Neuseeland u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Regulation 0978/12, Decision 0001/94 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Japan, Neuseeland u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 03034518 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 03034518 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 03034518 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
03034518 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030345 („Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus) und Nordpazifischer Blauflossen-Thunfisch (Thunnus orientalis)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 03034518 erfasst speziell „anderer“.
Die Einreihung 03034518 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.