Unterposition 030346Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 030346 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030346 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 22 % und 22 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 030346
030346 bezeichnet „Südlicher Roter Thunfisch (Thunnus maccoyii)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
030346 umfasst 2 Untercodes, darunter „zum industriellen Herstellen von Waren der Position 1604“ und „anderer“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 22 % und 22 %.
Die Einreihung 030346 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
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