Zolltarifnummer 0303990085Goldbrassen (Sparus aurata)
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 0303990085 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Europäischer Wirtschaftsraum | 3% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0303990085 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 0303990085
0303990085 steht in Unterposition 030399 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 19 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0303990010 | Roter Lachs (Oncorhynchus nerka) |
| 0303990015 | andere pazifische Lachse (Oncorhynchus gorbuscha, Oncorhynchus keta, Oncorhynchus tschawytscha, Oncorhynchus kisutch, Oncorhynchus masou und Oncorhynchus rhodurus) |
| 0303990020 | Atlantischer Lachs (Salmo salar) |
| 0303990025 | Donaulachs (Hucho hucho) |
| 0303990030 | Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster) |
| 0303990035 | Andere Salmoniden |
| 0303990040 | der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus |
| 0303990045 | der Art Scomber australasicus |
| 0303990050 | Schwarzer Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) |
| 0303990055 | Pazifischer Heilbutt (Hippoglossus stenolepis) |
| 0303990060 | Atlantischer Heilbutt (Hippoglossus hippoglossus) |
| 0303990065 | Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) |
Häufige Fragen zu 0303990085
0303990085 bezeichnet „Goldbrassen (Sparus aurata)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Europäischer Wirtschaftsraum hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0001/94.
Für Waren mit Ursprung Europäischer Wirtschaftsraum sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0303990085 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Liechtenstein.
Für 0303990085 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0303990085 ist einer von 20 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030399 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0303990085 erfasst speziell „Goldbrassen (Sparus aurata)“.
Die Einreihung 0303990085 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.