Zolltarifnummer 0304430090andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 0304430090 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Europäischer Wirtschaftsraum | 5,4% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0304430090 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0304430090
0304430090 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Europäischer Wirtschaftsraum hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0001/94.
Für Waren mit Ursprung Europäischer Wirtschaftsraum sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0304430090 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 0304430090 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0304430090 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030443 („von Plattfischen (Pleuronectidae, Bothidae, Cynoglossidae, Soleidae, Scophthalmidae und Citharidae)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0304430090 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 0304430090 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.