Unterposition 030449andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 030449 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030449 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 9 % und 18 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 030449
030449 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
030449 umfasst 3 Untercodes, darunter „von Süßwasserfischen“, „vom Rotbarsch, Goldbarsch oder Tiefenbarsch (Sebastes spp.)“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 9 % und 18 %.
Die Einreihung 030449 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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