Zolltarifnummer 0304870010vom Atlantischen Roten Thunfisch (Thunnus thynnus)

Gültig seit 01.01.2012

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit

    Herkunft: ERGA OMNES

    Jedem Los von Rotem Thun, das in das Unionsgebiet eingeführt oder aus dem Unionsgebiet aus- oder wiederausgeführt wird, ist ein BCD oder, falls anwendbar, eine ICCAT-Umsetzerklärung oder eine validierte Wiederausfuhrbescheinigung für Roten Thun (BFTRC) beizufügen. Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, ist die Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr verboten.

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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