Zolltarifnummer 0304899010von Fischen der Art Allocyttus|spp. und Pseudocyttus maculatus
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 0304899010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Färöer | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0304899010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0304899010
0304899010 bezeichnet „von Fischen der Art Allocyttus spp. und Pseudocyttus maculatus“, eine Einreihung innerhalb der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Israel u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090048 und 090730. Rechtsgrundlage: Regulation 0032/00, Decision 0332/09, Decision 0474/08 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Israel u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0304899010 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Vereinigtes Königreich.
Für 0304899010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0304899010 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 03048990 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0304899010 erfasst speziell „von Fischen der Art Allocyttus spp. und Pseudocyttus maculatus“.
Die Einreihung 0304899010 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.