KN-Code 03049530vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 03049530 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 7,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 2,6% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 2,2% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% | |
| Island | 1,1% | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 03049530 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 03049530
03049530 bezeichnet „vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 11 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090722. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0332/09, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 03049530 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Antrag auf Präferenzbehandlung für Island erforderlich sein.
Für 03049530 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
03049530 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030495 („von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae, andere als Pazifischer Pollack (Theragra chalcogramma)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 03049530 erfasst speziell „vom Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)“.
Die Einreihung 03049530 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.