Zolltarifnummer 0304999965zur Verarbeitung bestimmt

Gültig seit 01.01.2007

Die Zolltarifnummer 0304999965 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Albanien0%
Bosnien und Herzegowina0%
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Kosovo0%
Montenegro0%
Serbien0%
Island0%
Norwegen0%

Einfuhrkontrollen

  • Control on illegal, unreported and unregulated fishing

    Herkunft: ERGA OMNES

    Fischereierzeugnisse, ausgenommen – aus Jungfischen und Larven gewonnene Aquakulturerzeugnisse; – lebende Zierfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; – Süßwasserfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; – Austern, Kammmuscheln, Miesmuscheln, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, Quallen; – Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen (ausgenommen Flossen von Fischen der Klasse Chondrichthyes), Kopf, Schwanz, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse; – Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken; Kaviarersatz dürfen nur nach Vorlage der gültigen Erklärung des IM-Importeurs aus der CATCH in die Union eingeführt werden, wie in Feld 11 der Fangbescheinigung vorgesehen. gegebenenfalls nach Vorlage der gültigen Fangbescheinigung/vereinfachten Fangbescheinigung/Wiederausfuhrbescheinigung aus der CATCH oder in Papierform aus der Union ausgeführt werden. gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesen Anforderungen ausgenommenen Fischereierzeugnisse.

Ähnliche Zolltarifnummern zu 0304999965

0304999965 steht in KN-Code 03049999 „anderes“. Auf derselben Ebene liegen 10 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
0304999912von Scomber japonicus, zur Verarbeitung bestimmt
0304999918anderes
0304999919anderes
0304999920von Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)
0304999925von Goldbrassen (Sparus aurata)
0304999940vom Roten Thun (Thunnus thynnus)
0304999950vom Atlantischen Großaugenthun (Thunnus obesus)
0304999969andere
0304999970vom Europäischen Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)
0304999990anderes

Häufige Fragen zu 0304999965

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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