KN-Code 03053211der Art Gadus macrocephalus
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 03053211 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0305 („Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 16%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 12,5% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 03053211 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 03053211
03053211 bezeichnet „der Art Gadus macrocephalus“, eine Einreihung innerhalb der Position 0305 („Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 10 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0332/09, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 03053211 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 03053211 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
03053211 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030532 („von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 03053211 erfasst speziell „der Art Gadus macrocephalus“.
Die Einreihung 03053211 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.