KN-Code 03054930Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 03054930 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0305 („Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als KN-Code bündelt 03054930 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0305493010 | der Art Scomber scombrus |
| 0305493090 | andere |
Häufige Fragen zu 03054930
03054930 bezeichnet „Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0305 („Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
03054930 umfasst 2 Untercodes, darunter „der Art Scomber scombrus“ und „andere“.
Die Einreihung 03054930 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.