Zolltarifnummer 0305498010Atlantischer Roter Thunfisch (Thunnus thynnus)

Gültig seit 14.07.1998

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Albanien0%
Bosnien und Herzegowina0%
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Kosovo0%
Montenegro0%
Nordmazedonien0%
Serbien0%

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit

    Herkunft: ERGA OMNES

    Jedem Los von Rotem Thun, das in das Unionsgebiet eingeführt oder aus dem Unionsgebiet aus- oder wiederausgeführt wird, ist ein BCD oder, falls anwendbar, eine ICCAT-Umsetzerklärung oder eine validierte Wiederausfuhrbescheinigung für Roten Thun (BFTRC) beizufügen. Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, ist die Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr verboten.

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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