Position 0306Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0306
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake

Die Zolltarifnummer 0306 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 03 („Fische und Krebstiere, Weichtiere und Andere Wirbellose Wassertiere“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0306 insgesamt 20 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,5 % und 18 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
030611Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)
030612Hummer (Homarus spp.)
030614Krabben
030615Kaisergranate (Nephrops norvegicus)
030616Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)
030617andere Garnelen
030619andere
030631Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)
030632Hummer (Homarus spp.)
030633Krabben
030634Kaisergranate (Nephrops norvegicus)
030635Kaltwassergarnelen (Pandalus spp., Crangon crangon)
030636andere Garnelen
030639andere
030691Langusten (Palinurus spp., Panulirus spp., Jasus spp.)
030692Hummer (Homarus spp.)
030693Krabben
030694Kaisergranate (Nephrops norvegicus)
030695Garnelen
030699andere

Ähnliche Positionen zu 0306

0306 steht in Kapitel 03 „Fische und Krebstiere, Weichtiere und Andere Wirbellose Wassertiere“. Auf derselben Ebene liegen 8 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
0301Fische, lebend
0302Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
0303Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304
0304Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
0305Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
0307Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
0308Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
0309Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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