Zolltarifnummer 0306952010an Bord gekocht
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 0306952010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0306 („Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Kanada | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0306952010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0306952010
0306952010 bezeichnet „an Bord gekocht“, eine Einreihung innerhalb der Position 0306 („Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren und Kanada hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090737. Rechtsgrundlage: Decision 0037/17 und Regulation 1607/18.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Kanada und Norwegen sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0306952010 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) erforderlich sein.
Für 0306952010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0306952010 ist einer von 5 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 03069520 („Garnelen der Gattung Pandalus spp.“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0306952010 erfasst speziell „an Bord gekocht“.
Die Einreihung 0306952010 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.