Position 0308Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 0308 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 03 („Fische und Krebstiere, Weichtiere und Andere Wirbellose Wassertiere“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0308 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 11 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0308
0308 bezeichnet „Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0308 umfasst 8 Untercodes, darunter „lebend, frisch oder gekühlt“, „gefroren“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 11 %.
Die Einreihung 0308 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
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