Zolltarifnummer 0309100030von Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 0309100030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0309 („Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Albanien | 3,9% |
| Bosnien und Herzegowina | 3,9% |
| Kosovo | 0% |
| Montenegro | 3,9% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Serbien | 0% |
| Albanien | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Montenegro | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0309100030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 0309100030
0309100030 steht in Unterposition 030910 „von Fischen“. Auf derselben Ebene liegen 5 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0309100010 | von Forellen der Arten Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster |
| 0309100020 | von Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus) |
| 0309100035 | von Goldbrassen (Sparus aurata) |
| 0309100040 | von Meerbarschen (Wolfsbarschen) (Dicentrarchus labrax) |
| 0309100090 | andere |
Häufige Fragen zu 0309100030
0309100030 bezeichnet „von Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0309 („Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 6 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091502, 091596 und 091520. Rechtsgrundlage: Decision 0332/09, Decision 0474/08, Decision 0342/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0309100030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0309100030 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030910 („von Fischen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0309100030 erfasst speziell „von Zahnbrassen oder Meerbrassen (Dentex dentex oder Pagellus spp.)“.
Die Einreihung 0309100030 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.