KN-Code 040320313 GHT oder weniger
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 04032031 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0403 („Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0,17 EUR pro Kilogramm + 21,10 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Ecuador | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Neuseeland | 0,11 EUR pro Kilogramm + 13,19 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Peru | 0% |
| Singapur | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Ukraine | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 04032031 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche KN-Codes zu 04032031
04032031 steht in Unterposition 040320 „Joghurt“. Auf derselben Ebene liegen 13 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 04032011 | 3 GHT oder weniger |
| 04032013 | mehr als 3 bis 6 GHT |
| 04032019 | mehr als 6 GHT |
| 04032033 | mehr als 3 bis 6 GHT |
| 04032039 | mehr als 6 GHT |
| 04032041 | weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend |
| 04032049 | anderer |
| 04032051 | 1,5 GHT oder weniger |
| 04032053 | mehr als 1,5 bis 27 GHT |
| 04032059 | mehr als 27 GHT |
| 04032091 | 3 GHT oder weniger |
| 04032093 | mehr als 3 bis 6 GHT |
Alle 13 Einträge in Unterposition 040320 „Joghurt“ ansehen →
Häufige Fragen zu 04032031
04032031 bezeichnet „3 GHT oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 0403 („Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für Ecuador, Kosovo, Neuseeland, Peru u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1832/21, Decision 2369/16, Decision 0342/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ecuador, Kosovo, Neuseeland, Peru u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 04032031 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
04032031 ist einer von 13 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 040320 („Joghurt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 04032031 erfasst speziell „3 GHT oder weniger“.
Die Einreihung 04032031 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.