Position 0506Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0506 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 05 („Andere Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0506 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0506
0506 bezeichnet „Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0506 umfasst 2 Untercodes, darunter „Ossein und mit Säure behandelte Knochen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 0506 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.