Position 0507Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0507 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 05 („Andere Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0507 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0507
0507 bezeichnet „Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0507 umfasst 2 Untercodes, darunter „Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein“ und „andere“.
Die Einreihung 0507 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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