Unterposition 070110Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 070110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0701 („Kartoffeln, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 4,5%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kanada | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Libanon | 0% | |
| Mexiko | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Südafrika | 0% | |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| Türkei | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Schweiz | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 070110 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 070110
070110 bezeichnet „Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln“, eine Einreihung innerhalb der Position 0701 („Kartoffeln, frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 18 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Schweiz hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090921. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 070110 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 070110 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 070110 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.