Position 0704Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0704 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 07 („Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0704 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12 % und 12 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0704
0704 bezeichnet „Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0704 umfasst 3 Untercodes, darunter „Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli“, „Rosenkohl/Kohlsprossen“ und „anderer“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12 % und 12 %.
Die Einreihung 0704 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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