Position 0706Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0706 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 07 („Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0706 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,4 % und 13,6 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0706
0706 bezeichnet „Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0706 umfasst 2 Untercodes, darunter „Karotten und Speisemöhren, Speiserüben“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 10,4 % und 13,6 %.
Die Einreihung 0706 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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