Unterposition 070810Erbsen (Pisum sativum)

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 070810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0708 („Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

8%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Algerien0%
APS - Allgemeine Regelung10,1% – 4,5% (saisonal)
Chile0%
Südkorea (Republik Korea)0%
Tunesien0%
Türkei0%

Häufige Fragen zu 070810

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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