Zolltarifnummer 0708900030Helmbohnen (Lablab purpureus)
Gültig seit 06.02.2024
Die Zolltarifnummer 0708900030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0708 („Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Algerien | 0% |
| Türkei | 0% |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit
Herkunft: Bangladesch
Für die Überlassung einer Sendung von Lebens- und von Futtermitteln, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind, zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein ordnungsgemäß ausgefülltes Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Bestimmungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung genügt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0708900030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0708900030
0708900030 bezeichnet „Helmbohnen (Lablab purpureus)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0708 („Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Algerien und Türkei hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0690/05, Decision 0223/98 und Regulation 1793/19.
Für Waren mit Ursprung Algerien und Türkei sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0708900030 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 0708900030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0708900030 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 070890 („andere Hülsenfrüchte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0708900030 erfasst speziell „Helmbohnen (Lablab purpureus)“.
Die Einreihung 0708900030 ist im TARIC seit dem 06.02.2024 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.